Finanzielle Förderung & Praxisbeispiel
Unsere Dienstleistungen und Lösungen sind zuschussfähig.
Als akkreditiertes und mit entsprechenden Referenzen qualifiziertes Unternehmen hat der Kunde mit uns Zugang zu den wesentlichen Institutionen und Fördermitteln des Bundes, des Landes und der EU. Auch Bildungs- und Beratungsschecks werden von uns entgegengenommen. Das ist bares Geld und ein Anreiz für die Unternehmens- und Personalentwicklung.
Ebenso ist die Teilnahme von ArbeitnehmerInnen aus NRW an unseren Veranstaltungen über das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG – Freistellung und Lohnfortzahlung von bis zu 10 Tagen) in Nordrhein-Westfalen und für Betriebs- u. Personalräte (Freistellung + Lohnfortzahlung) nach dem § 37 (6) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und § 46 (6) Bundespersonalratsverfassungsgesetz (BpersVG) sowie die entsprechenden Landespersonalratsverfassungsgesetze (LpersVG) möglich.
Die EU, der Bund und auch das Land NRW unterstützen derzeit massiv Beratungsleistungen in Kleinst- und Mittelständischen Betrieben.
Mit dieser monetären Unterstützung möchte die Regierung gerade auch kleinere Betriebe dazu motivieren, externe Unterstützung und außerhalb der üblichen Steuerberatung war zu nehmen.
Die finanziellen Hilfen sollen Anreize geben die Potentiale heraus zu stellen und Veränderungs- beziehungsweise Ganzheitliche Unternehmensentwicklungsprozesse "in Gang zu bringen". Das Ziel ist unter anderen die Produktivität, die Betriebsergebnisse, die Kommunikation und damit die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu verbessern.
Ein Praxisbeispiel aus der Mediation
Grundsätzlich ist eine „klassische“ Mediation eher nicht zuschussfähig. Ist jedoch die Mediation z. B. während eines Beratungsprozesses in einem Betrieb Teil des Entwicklungsprozesses, dann ist sie mit „eingebettet“ und somit auch als Teil des "Beratungsprozesses" förderfähig (siehe „Potentialberatung“ oder „Nachfolge“ usw...)





