Finanzielle Förderung & Beispiele
Unsere Dienstleistungen und Lösungen sind zuschussfähig.
Als akkreditiertes und mit entsprechenden Referenzen qualifiziertes Unternehmen hat der Kunde mit uns Zugang zu den wesentlichen Institutionen und Fördermitteln des Bundes, des Landes und der EU. Auch Bildungs- und Beratungsschecks werden von uns entgegengenommen. Das ist wie bares Geld und ein Anreiz für die Unternehmens- und Personalentwicklung.
Ebenso ist die Teilnahme von ArbeitnehmerInnen aus NRW an unseren Veranstaltungen über das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG – Freistellung u. Lohnfortzahlung von bis zu 10 Tagen) in Nordrhein-Westfalen und für Betriebs- u. Personalräte (Freistellung + Lohnfortzahlung) nach dem § 37 (6) Betriebsverfassungsrecht (BetrVG) u. § 46 (6) Bundespersonalratsverfassungsgesetz (BpersVG) sowie die entsprechenden Landespersonalratsverfassungsgesetze (LpersVG) möglich.
Die EU, der Bund und auch das Land NRW unterstützen derzeit massiv Beratungsleistungen in Kleinst- und Mittelständischen Betrieben.
Mit dieser monetären Unterstützung möchte die Regierung gerade auch kleinere Betriebe dazu motivieren, externe Unterstützung und außerhalb der üblichen Steuerberatung war zu nehmen.
Die finanziellen Hilfen sollen Anreize geben die Potentiale heraus zu stellen und Veränderungs- beziehungsweise Ganzheitliche Unternehmensentwicklungsprozesse "in Gang zu bringen". Das Ziel ist unter anderen die Produktivität, die Betriebsergebnisse, die Kommunikation und damit die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu verbessern.
Ein Praxisbeispiel
aus der Ganzheitlichen Potentialberatung & Mediation (Unternehmensberatung):
Der Betrieb (Baunebengewerbe) hat zehn Mitarbeiter und einen Geschäftsführenden Inhaber. Die besondere und individuelle Gesellschafts- und Rechtsform hat hierfür keine Bedeutung.
Für die dreimonatige Zusammenarbeit (Ergebnis ist ein Ganzheitlich umsetzungsorientiertes Entwicklungskonzept zur internen wie externen Verwendung) haben wir ein Honorar von 10.800 € und Reisespesen in Rechnung gestellt. Der Betrieb hat vor Beginn der Zusammenarbeit mit C o g n o C o m einen so genannten Beratungsscheck von der Förderstelle erhalten und diesen nach Abschluss der Beratungen eingelöst, einen Förderzuschuss in Höhe von 5.000 € erhalten. Der Eigenanteil betrug hier dann 5.800 €. Sollte sich herausstellen, dass darüber hinaus noch ein weiterer und zusätzlicher Bedarf besteht, stehen weitere Förderungen zur Verfügung, in diesem Fall 2.500 € (allgemein bis zu max. 7.500 €).
Ein Praxisbeispiel
aus der Ganzheitlichen Gründung, Existenzfestigung & Mediation (Unternehmensberatung):
Der Gründungsbetrieb (Energiebranche) hat zwei Geschäftsführende Inhaber in der Gründungsphase. Die besondere und individuelle Gesellschafts- und Rechtsform hat hierfür keine Bedeutung. Für die cirka dreimonatige Zusammenarbeit (Ergebnis ist ein Ganzheitlich-umsetzungsorientiertes Gründungskonzept zur internen wie externen Verwendung) haben wir ein Honorar von € 6.000,00 und Reisespesen in Rechnung gestellt.
Der Betrieb hat nach Abschluss der Beratungen einen Förderzuschuss in Höhe von 3.000 € erhalten. Der Eigenanteil betrug hier dann 3.000 €. Über das Programm „Gündercoaching“ war es möglich, dass „nur“ der Eigenanteil in Höhe von 3.000 € zu leisten war. 3.000 €, der als Zuschuss geleistet wurde, wurde zuvor abgetreten und von C o g n o C o m direkt mit dem Förderer abgerechnet.
+ dazugehörig auch ...
... ein Praxisbeispiel
aus der Ganzheitliche Existenzfestigung & Mediation
Diese, auch mit den gleichen Beratungszuschüssen wie die Gründung selbst ausgestattet, unterstützende Form der Begleitberatung soll die so genannte Nachgründungsphase absichern beziehungsweise gegebenenfalls eingetretene Fehlentwicklungen korrigieren. In dieser Phase können die bisher gemachten Erfahrungen und die Basis aus dem Gründungskonzept nun im weiteren Ganzheitlichen Entwicklungskonzept konkretisiert und umgesetzt werden.
Ein Praxisbeispiel
aus der Ganzheitlichen Begleitung & Mediation (Unternehmensberatung):
Der Betrieb (Büroservice & Technik) hat 45 MitarbeiterInnen und einen Geschäftsführer. Die besondere und individuelle Gesellschafts- und Rechtsform hat hierfür keine Bedeutung. Ähnlich wie bei der „Ganzheitlichen Potentialberatung“ wird auch hier zunächst eine Analyse mit anschließendem Konzept u. Handlungsplan erarbeitet und erstellt. Ebenso kann diese Phase mit den Fördergeldern der Potentialberatung dargestellt werden. Dem Betrieb wurden hierfür 15.000 € in Rechnung gestellt und erhielt nach Beendigung dieser (Förder-)Phase einen Zuschuss in Höhe von 7.500 € zurück. Das bedeutet einen Eigenanteil in Höhe von 7.500 €.
Ein Praxisbeispiel
aus der Ganzheitlichen (Erb-)Nachfolge & Mediation (Unternehmensberatung):
Der Betrieb (Hydraulik) soll verkauft werden bzw. eine Unternehmensnachfolge eingeleitet werden. In diesem Fall soll der Betrieb Extern am Markt verkauft werden, denn Intern gibt es kein Nachfolgepotentiale. Die besondere und individuelle Gesellschafts- und Rechtsform hat hierfür keine Bedeutung. Für die cirka sechsmonatige Zusammenarbeit (Ergebnis ist ein Ganzheitlich-umsetzungsorientiertes Verkaufskonzept zur internen wie externen Verwendung) haben wir ein Honorar von 6.000 € in Rechnung gestellt. Hinzu kam eine fünfprozentige Erfolgspauschale vom erzielten Netto-Verkaufspreis. Der Betrieb hat nach Abschluss der Beratungen einen Förderzuschuss in Höhe von 1.500 € erhalten. Der Eigenanteil beträgt somit 4.500 €.
Ein Praxisbeispiel
aus der Betriebs- oder Anteilsverkauf/Beteiligung & Mediation (Unternehmensberatung):
Hier gibt es Fördermöglichkeiten aus verschiedenen Zuschusstöpfen. In einem Fall wurde zunächst der anteilverkaufende Betrieb in Höhe von 5.000 € bezuschusst („Potentialberatung“), der Anteilskäufer, in diesem Fall ein Gründer, mit 3.000 € bezuschusst („Gründercoaching“).
Ein Praxisbeispiel
aus der Ganzheitliche Krisenintervention, Sanierung & Mediation (Unternehmensberatung):
Der Betrieb (Baunebengewerbe) hat 25 MitarbeiterInnen und einen Geschäftsführer. Diese besondere und individuelle Gesellschafts- und Rechtsform hat hierfür keine Bedeutung, da die Anlässe und die individuellen Rahmenbedingungen von „krisengeschüttelten“ Betrieben so individuell und unterschiedlich sind, können wir hier nur „pauschalieren“.
In jedem Fall führen wir zunächst, um zu sondieren, eine Mediation durch, damit die Interessenslage aller Beteiligten, sowohl zum „Hier + Jetzt“, als auch zur Zukunft deutlich wird. Im Anschluss daran führen wir einen so genannten „Kassensturz zu den Harten und Weichen Themenfeldern“ (Markt-Organisation-Personal und Finanzen) durch. Dieser Teil würde z. B. von der KfW zu 100 Prozent gefördert, eingeleitet über die Wirtschaftsförderung z. B.. Kann eine so genannte Fortführungsprognose positiv erfolgen, kann ebenso danach gefördert von der KfW, die folgende Beratungsphase mit gefördert werden. Das kann auch passieren, sollte bereits die Insolvenz eingeleitet worden sein.
Ein Praxisbeispiel
aus dem Bereich unserer Fort- u. Weiterbildungslösungen in „Die Akademie“:
Ein Teilnehmer bekommt 500 € Zuschuss in Form eines Bildungsschecks. Kosten des Trainings 1.100 €.
Mit seiner Anmeldung reicht der Teilnehmer den Bildungsscheck ein. Der Teilnehmer zahlt also „nur“ 600 € Eigenanteil. Den Restbetrag in Höhe von 500 € rechnet C o g n o C o m direkt mit der Förderstelle ab.
Ein weiteres Praxisbeispiel,
auch aus dem Bereich unserer Fort- u. Weiterbildungslösungen, hier allerdings in der Betrieblichen Fort- u. Weiterbildung. Hier hat C o g n o C o m in einem Betrieb ein spezielles Seminar „hausintern“ durchgeführt, so genannte „Haus- bzw. betriebsinterne Veranstaltungen“ (außerhalb unserer Akademie): Wenn Betriebe interne Ausbildungen oder Trainings mit C o g n o C o m durchführen möchten, erhalten diese Unternehmen z. B. wie in diesem durchgeführten Seminar, zehn Bildungsschecks (Wert 5.000 €). Der Betrieb investiert nun bei C o g n o C o m 14.000 €, dies bedeutet: Der investierende Betrieb zahlt "nur" die Eigenbeteiligung von 9.000 €. Die Restsumme rechnet C o g n o C o m mit dem Zuschussgeber direkt ab.
Die Gesamtinvestition in Höhe von 14.000 € geht zu 100 % direkt in die Betriebskosten.





